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Neue Regelung der Spendenabsetzbarkeit

Spendenabsetzbarkeit

Spenden an Plan International sind auch in Österreich steuerlich absetzbar.
Der Spendenbegünstigungsbescheid gilt für Spenden und Patenschaftsbeiträge bereits seit dem 28. Februar 2011. Die Auflistung der spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. Die Spendenbegünstigungsnummer von Plan International Deutschland e.V. lautet SO1649.

"Es freut uns sehr, dass es uns gelungen ist, den Status der Spendenabsetzbarkeit auch in Österreich zu erhalten. Es ist eine weitere Anerkennung der Qualität und Effektivität von Plans Arbeit und wird dazu beitragen, den Kreis der Paten und Spender noch weiter ausbauen zu können."

− Rudi Klausnitzer, Vorstandsmitglied Plan International

Neue Regelung der Spendenabsetzbarkeit ab 2017

Ab 1.1.2017 gilt in Österreich eine neue Regelung zur Spendenabsetzbarkeit. Das Bundesministerium für Finanzen hat die automatische Arbeitnehmerveranlagung eingeführt - daher werden wir Ihre geleisteten Spenden an Plan International zukünftig direkt an das Finanzamt übermitteln. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Ihr Vorteil: all Ihre privat geleisteten Spenden werden automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Sie müssen keine Spendenbestätigungen und Überweisungsbelege für eine etwaige Überprüfung des Finanzamtes aufheben. Auf diese Weise sollen Sie als Spender entlastet werden.
 
Für das Jahr 2016 erhalten Sie wie gewohnt Ihre Zuwendungsbestätigung von Plan, sowie weitere Informationen zur dieser Gesetzesänderung, per Post zugeschickt. Ab 2017 gelten die neuen Regelungen – wir werden daher erstmals Anfang 2018 Ihre gesamten Spenden an Plan von 2017 an das Finanzamt übermitteln, wenn Sie uns die hierfür notwenigen Daten mitteilen.
Wir haben hier die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet. Weitere Informationen zur Absetzbarkeit finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen.

Fragen und Antworten

Was müssen Sie als Spender tun?

Damit wir Ihre Spenden ab 2017 für Sie geltend machen können, benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum. Wichtig ist, dass Sie diese Daten korrekt bekannt geben und insbesondere darauf achten, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener auf dem Meldezettel übereinstimmt. Bitte beachten Sie auch die genaue Schreibweise eines Doppelnamens und dass keine Spitznamen genannt werden, z.B.: Marie-Therese, Maria Anna, Bärbel, Hans (Johann),…

Betrifft die neue Regelung auch Unternehmen?

Unternehmen und Selbstständige bekommen weiterhin eine Zuwendungsbestätigung für ihre Steuererklärung postalisch zugeschickt. Die neue Regelung betrifft nur Unselbständige, die ihre Spenden über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen möchten.
Achtung: Damit Sie als Selbstständiger weiterhin eine Zuwendungsbestätigung von uns erhalten, müssen wir Sie auch in unserem System als solchen gespeichert haben z.B.: Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Änderung wünschen unter info@plan-international.at.

Wie und wann geben Sie uns als Spender Ihre Daten bekannt?

Dieses Jahr erhalten Sie wie gewohnt Ihre Zuwendungsbestätigung für das Jahr 2016 für das Finanzamt mit Ende Februar/Anfang März per Post zugeschickt. Gemeinsam mit Ihrer Zuwendungsbestätigung schicken wir Ihnen weitere Informationen zur Gesetzesänderung, sowie die Aufforderung uns Ihre Daten bekannt zu geben.
 
Erst mit der Bekanntgabe Ihrer Daten können wir Ihre Spende geltend machen! Sie können uns Ihre Daten gerne auch gleich per E-Mail schicken, oder online bei „Mein Plan“ einpflegen.

Welche Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitssphäre sind vorgesehen?

Anhand Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihres Geburtsdatums, erhalten wir vom Stammzahlenregister (zentrales Melderegister) ein verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben, die sogenannte „vbPK SA“. Mit Ihrer persönlichen vbPK SA Nummer übermitteln wir Ihren Jahresspendenbetrag an das Onlineportal des Bundesministeriums für Finanzen: FinanzOnline. Die Verwendung des verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichens für Steuern und Abgaben entspricht den hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben des E-Government-Gesetzes. Es wird damit in datenschutzkonformer Weise die eindeutige Subjektidentifikation des Zahlers sichergestellt und verhindert, dass Unbefugte auf die Daten zugreifen.
Durch den Datenaustausch mit Hilfe dieses verschlüsselten Kennzeichens, ist ausschließlich für das Finanzamt eine Zuordnung zu einer Person möglich, nicht jedoch eine Verknüpfung mit anderen Daten, oder ein Zugriff durch andere Personen, Behörden oder Einrichtungen (z.B. Sozialversicherung). Damit wird höchster Schutz der persönlichen Daten gewährleistet.

Was passiert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht bekannt geben?

Dann können Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen. Mit dieser neuen Regelung vom Finanzamt können nur mehr wir Ihre Spende geltend machen. Ein selbständiges Angeben der Spende in der Arbeitnehmerveranlagung ist nicht mehr möglich.

Sie möchten Ihre Spende nicht absetzen?

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihre Spenden automatisch an das Finanzamt weiterleiten, dann schreiben Sie uns bitte einen „Widerspruch“ in dem Sie erklären, dass Sie einer Übermittlung an FinanzOnline ausdrücklich widersprechen. Sie können diesen Widerspruch jederzeit erteilen und aufheben.

Wie erfahren Sie welchen Betrag Plan an das Finanzamt übermittelt hat?

Wenn Sie sich bei Ihrem FinanzOnline Account anmelden, sehen Sie welchen Betrag wir für Sie übermittelt haben. Sollten Sie hier einen vermeintlich abweichenden Betrag feststellen, wenden Sie sich zur Klärung bitte an uns. Wir werden dann gegebenenfalls eine Korrekturmeldung an das Finanzamt schicken.

Die Informationsbroschüre vom Bundesministerium für Finanzen beantwortet zahlreiche Fragen zu diesem Thema. Ausführliche FAQs zur automatischen Datenübermittlung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.