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Anstatt das Wohl von geflüchteten Jungen und Mädchen zu priorisieren, gibt der EU-Reformvorschlag für ein Migrations- und Asylpaket Raum für eine Missachtung von Kinderrechten. © Canva
Anstatt das Wohl von geflüchteten Jungen und Mädchen zu priorisieren, gibt der EU-Reformvorschlag für ein Migrations- und Asylpaket Raum für eine Missachtung von Kinderrechten. © Canva
26.03.2021 - von Lara Biel & Sascha Balasko

EU-Reform des Migrations- und Asylpaket: Plan International fordert Nachbesserungen

Die Rechte von Kindern werden in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket nicht ausreichend berücksichtig. Plan International Deutschland fordert gemeinsam mit weiteren Organisationen, dass das künftige „Migrations- und Asylpaket“ die Prüfung des besonderen Schutzbedarfs von Kindern zwingend vorschreibt und eine kindgerechte Unterbringung sicherstellt.

Die Rechte von Kindern werden in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket nicht ausreichend berücksichtig. Anstatt das Wohl von geflüchteten Jungen und Mädchen zu priorisieren, gibt der EU-Reformvorschlag Raum für eine Missachtung von Kinderrechten. Zu diesem Ergebnis kommt Plan International Deutschland auf Grundlage einer gemeinsamem Rechtsanalyse mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Komitee für UNICEF, dem Paritätischen Gesamtverband, Save the Children Deutschland, terre des hommes Deutschland und World Vision Deutschland. Die EU-Kommission hatte das „Migrations- und Asylpaket“ im vergangenen Jahr vorgestellt, das aus einer Reihe von Gesetzesentwürfen zur europäischen Migrations- und Asylpolitik besteht. Es wird derzeit in den nationalen sowie im EU-Parlament diskutiert.

„Die Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen greifen keineswegs nahtlos ineinander. Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern“, heißt es in einem gemeinsamen heute veröffentlichten Positionspapier.

Es besteht etwa die Gefahr, dass unbegleitete Kinder keine vormundschaftliche Vertretung mit geeigneten fachlichen Qualifikationen zur Seite gestellt bekommen. Es ist daher davon auszugehen, dass Kinder je nach Aufenthaltsort nach sehr unterschiedlichen Standards untergebracht, betreut und versorgt werden. Das Reformpaket offenbart zudem eine Regelungslücke, wonach Kinder wie Erwachsene behandelt werden könnten und damit ihre besonderen Schutzrechte und Bedürfnisse nicht wahrnehmen können.

Plan International Deutschland fordert, dass das künftige „Migrations- und Asylpaket“ die Prüfung des besonderen Schutzbedarfs von Kindern zwingend vorschreibt und eine kindgerechte Unterbringung sicherstellt. Das hat zur Folge, dass Kinder nicht unter das sogenannte beschleunigte Asylgrenzverfahren fallen dürfen. Der Reformvorschlag sieht jedoch vor, dass dies bei Kindern ab zwölf Jahren möglich ist. In diesem Verfahren kann die benötigte psychosoziale Betreuung für Kinder nicht gewährleistet werden. So besteht die Gefahr, dass vor allem sensible kinderspezifische Fluchtgründe wie Genitalverstümmelungen bei Mädchen nicht vorgetragen und berücksichtigt werden.

„Wir müssen uns an die Definition der UN-Kinderrechtskonvention halten, nach der alle Menschen unter 18 Jahren Kinder sind. Für diese Mädchen und Jungen müssen ein besonderer Schutzbedarf und besondere Rechte gewährleistet werden“, sagt Sonja Birnbaum Leiterin der Abteilung Entwicklungspolitik bei Plan International Deutschland.