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Wenn die Gelder in den kommenden Jahren weiter gekürzt werden, können Entwicklungsprojekte nicht langfristig geplant werden und wir lassen damit die Menschen zurück, die am meisten benachteiligt sind: Mädchen und Frauen. © Plan International/Maheder Haileselassie Tadese
Wenn die Gelder in den kommenden Jahren weiter gekürzt werden, können Entwicklungsprojekte nicht langfristig geplant werden und wir lassen damit die Menschen zurück, die am meisten benachteiligt sind: Mädchen und Frauen. © Plan International/Maheder Haileselassie Tadese
10.04.2019 - von Plan Redaktion

Bundesregierung verfehlt Quote für Entwicklungszusammenarbeit

Heute hat der Entwicklungsausschuss der OECD die Zahlen für öffentliche Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für das Jahr 2018 veröffentlicht. Insgesamt wurden 0,61 Prozent des Bruttonationaleinkommens ausgegeben. Deutschland hat damit erneut das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen, verfehlt.

Auch für gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen wurden in den letzten Jahren nur rund ein Prozent der ODA-Gelder ausgegeben. Um Gleichberechtigung weltweit zu fördern, müssen jedoch mehr öffentliche Entwicklungsgelder im Haushalt eingeplant werden. Plan International fordert, dass langfristig nach kanadischem Vorbild 15 Prozent der ODA-Gelder für diese sogenannten GG2-Maßnahmen ausgegeben werden.

Deutschland hat 2016 zum ersten und zum einzigen Mal die 0,7-ODA Quote erreicht, aber auch dieses Ergebnis nur unter Anrechnung der Kosten für Geflüchtete im Inland. Seitdem ist die Quote wieder gesunken: 2017 wurden nur 0,66 Prozent erreicht. Auch die Zukunft sieht nicht besser aus: Die mit dem Eckwertebeschluss für den Haushalt 2020 vorgestellte mittelfristige Finanzplanung sieht sogar vor, dass die Mittel in den kommenden Jahren gekürzt werden.

Plan International Deutschland fordert, der internationalen und im Koalitionsvertrag bekräftigten Verpflichtung nachzukommen und 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben - und zwar ohne die Anrechnung der Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen im Inland.