Mit einem eigenen Hilfsfonds Zukunft gestalten
Sie möchten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Sie wollen etwas Bleibendes schaffen? Sie möchten Kinder und ihre Rechte mit einem eigenen Hilfsfonds fördern? Sie interessieren sich für eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Thema? Mit einem Hilfsfonds unter dem Dach der gemeinnützigen Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich oder einer rechtsfähigen Stiftung (Privatstiftung oder Stiftung nach Bundesstiftungs- und Fondsgesetz) stellen Sie aktiv sicher, dass Ihr Vermögen für lange Zeit einem Stiftungszweck Ihrer Wahl zugute kommt.

Mit einem Hilfsfonds oder einer rechtsfähigen Stiftung fördern oder realisieren Sie Projekte mit den Erträgen, die Ihr Vermögen erwirtschaftet. Das Vermögen selbst bleibt auf Dauer erhalten, die Erträge kommen dem Stiftungszweck für eine lange Zeit immer wieder zugute. Hilfsfonds bleiben zudem über den Tod des Stifters hinaus bestehen. So schaffen Sie Bleibendes für einen Zweck, der Ihnen am Herzen liegt.
Ob ein Hilfsfonds oder eine rechtsfähige Stiftung die passende Rechtsform für Ihr Engagement ist, hängt maßgeblich von Ihren Zielen und dem Vermögen ab, das Sie Ihrem Zweck widmen möchten. Wie stellen Sie sich Ihr Engagement vor? Wie viel Vermögen möchten Sie einbringen?
Ein Hilfsfonds benötigt beispielsweise ein geringeres Vermögen als eine rechtsfähige Stiftung und ist vergleichsweise unkompliziert zu gründen. Eine rechtsfähige Stiftung wiederum sichert langfristig Ihre Wünsche und Zielsetzungen.
Lernen Sie hier beide Modelle kennen und nutzen Sie unsere kostenlose erste Orientierung zu Rechtsfragen. Unabhängig von der Rechtsform unterstützen wir Sie bei der Gründung eines eigenen Hilfsfonds oder einer rechtsfähigen Stiftung, bei der Stiftungsverwaltung und der Projektarbeit. Wir freuen uns auf Sie!
Ein Hilfsfonds ist die passende Stiftungsform, wenn Sie sich bei der Stiftungsarbeit ganz auf die Projektförderung konzentrieren möchten und die Stiftungsverwaltung weitgehend abgeben wollen. Einen Hilfsfonds gründen Sie unter dem Dach der gemeinnützigen Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich. Diese ist Treuhänderin für Ihren Hilfsfonds und verwaltet Ihr Stiftungsvermögen unabhängig von anderen Vermögen. Rechte und Pflichten Ihres Hilfsfonds – und damit die Zuständigkeit in allen rechtlichen Angelegenheiten – werden ebenfalls von der gemeinnützigen Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich für Sie übernommen.
Die Gründung eines Hilfsfonds ist vergleichsweise unkompliziert. In Ihrer Satzung legen Sie Fondsnamen, Vorstand, Vermögen und Zweck fest. Ein Vertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Hilfsfonds und der gemeinnützigen Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich. Liegen Satzung und Vertrag unterschrieben vor, werden die entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung beim Finanzamt eingereicht. Gerne stellen wir Ihnen eine Mustersatzung zur Verfügung.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und Erfahrung bei der Verwaltung. Wir unterstützen Sie beim Gründungsprozess und übernehmen für Sie die Verwaltungsaufgaben Ihres Hilfsfonds, zum Beispiel Buchhaltung, Vermögensanlagen, Abschlüsse und Schriftverkehr. Damit bleiben die Verwaltungskosten Ihres Hilfsfonds niedrig und Sie können sich ganz auf den Stiftungszweck und die Projektförderung konzentrieren.
Das Team der Plan-Stiftung schlägt Ihnen regelmäßig aktuelle Plan-Projekte gemäß Ihrer Satzung vor. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Projekts und begleiten Sie bei der Projektförderung.
Eine Privatstiftung ist die passende Stiftungsform, wenn Sie eigenständig tätig sein möchten und komplexe Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien oder Kunstgegenstände in das Stiftungsvermögen einbringen wollen. Im Unterschied zu einem Hilfsfonds, der in der Regel ausschließlich fördernd tätig ist, ist eine Privatstiftung das geeignete Medium eigene Förderprojekte zu entwickeln und realisieren die dem Stiftungszweck entsprechen.
Eine Privatstiftung bietet Ihnen größtmögliche Handlungsfreiheit und viele Möglichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse in die Stiftungs- und Projektarbeit einzubringen. Gestalten Sie in der Gründungserklärung, bestehend aus Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde, Ihre Stiftung mit Namen, Vorstand, Vermögen und Zweck ganz nach Ihren Vorstellungen.
Rechtsfähigkeit erlangt eine Privatstiftung durch die Eintragung im Firmenbuch. Nach der Gründung unterliegt die Stiftung jährlich der Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer. Die Stiftungserklärung kann vom Stifter nach der Eintragung nur geändert werden, wenn er sich dieses Recht vorbehalten hat. Nach seinem Ableben kann der Vorstand nur noch mit Zustimmung des Gerichts Änderungen vornehmen, welche den Stiftungszweck wahren. Die Privatstiftung kann vom Stifter wiederrufen werden, wenn er sich dies vorbehalten hat.
Das Team der Plan-Stiftung steht Ihnen in allen Phasen der Gründung Ihrer Stiftung zur Seite. Wir unterstützen Sie kompetent und erfahren bei vielen Stiftungstätigkeiten. Nutzen Sie zum Beispiel gegen eine geringe Gebühr unsere Basisverwaltung für die Buchhaltung, Kontoführung und Jahresabrechnung Ihrer Stiftung und halten Sie so Ausgaben für die Verwaltung niedrig. Gerne unterstützen wir Sie auch fachkundig bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Fundraising.
Möchten Sie ein Plan-Projekt fördern oder ein Projekt mit uns entwickeln? Gemeinsam mit Ihnen finden wir ein Plan-Projekt ganz nach Ihren Vorstellungen oder erarbeiten mit Ihnen zusammen Projekte, die dem Zweck Ihrer Stiftung und Ihren Wünschen entsprechen.
Werden Sie Teil der Plan-Stiftungsfamilie
Schauen Sie kostenlos unser Infomaterial an

Mustersatzung
Sie möchten einen eigenen Hilfsfonds gründen? Machen Sie sich mit den Formalien vertraut und fordern Sie unsere Mustersatzung an.
Steuerliche Vorteile
Privates Engagement
Der Staat fördert privates Engagement mit Steuervorteilen. Als Unterstützerin oder Unterstützer können Sie bis zu 500.000 Euro steuerlich wirksam in das Vermögen unserer Stiftung einbringen und den gestifteten Betrag flexibel innerhalb von fünf Jahren steuerlich geltend machen. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich entsprechend.