Mit einem Testament Klarheit schaffen
Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Wohneigentum? Wie viel Steuern müssen meine Erben für die Immobilie zahlen? Was macht eine gemeinnützige Organisation mit einer Immobilie? Wenn Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen und sich Gedanken über die Zukunft machen, sind Ihnen diese Fragen vertraut.
Wer Immobilien besitzt, möchte in der Regel, dass sein Eigentum ohne viel Aufwand auf die Erben übergeht. Unnötige Schwierigkeiten oder Enttäuschungen schließen Sie erst aus, wenn Sie die Übertragung Ihrer Verlassenschaft mit einem Testament aktiv gestalten und sich vorab mit den wichtigsten Fragen dazu auseinandersetzen.
So können Sie zum Beispiel im Vorfeld der Verlassenschaftsregelung klären, wie Sie das Wohneigentum bzw. ein Wohnrecht für Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder auch für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sicherstellen. Möglicherweise ist eines Ihrer Kinder an einem Haus oder einer Wohnung interessiert. Vielleicht möchten Sie eine Immobilie einer gemeinnützigen Organisation vererben, deren Arbeit Ihnen am Herzen liegt.
Bei Schenkungen und testamentarischen Übertragungen von Grundstücken und Immobilien an gemeinnützige Organisationen entfällt sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Immobilienertragssteuer.
Ohne Testament sind individuelle Verlassenschaftsregelungen nicht möglich. Vielmehr tritt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Wunsch, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken, bleibt ohne aktive Verlassenschaftsregelungen aussichtslos.
Lassen Sie sich am besten von einem Notar oder einem Rechtsanwalt beraten. Wenn Sie eine Immobilie an eine gemeinnützige Organisation wie die Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich vererben oder verschenken möchten, wenden Sie sich gerne an uns!