Immobilien vererben

Persönliche Beratung

Mit einem Testament Klarheit schaffen

Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Wohneigentum? Wie viel Steuern müssen meine Erben für die Immobilie zahlen? Was macht eine gemeinnützige Organisation mit einer Immobilie? Wenn Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen und sich Gedanken über die Zukunft machen, sind Ihnen diese Fragen vertraut.

Wer Immobilien besitzt, möchte in der Regel, dass sein Eigentum ohne viel Aufwand auf die Erben übergeht. Unnötige Schwierigkeiten oder Enttäuschungen schließen Sie erst aus, wenn Sie die Übertragung Ihrer Verlassenschaft mit einem Testament aktiv gestalten und sich vorab mit den wichtigsten Fragen dazu auseinandersetzen.

So können Sie zum Beispiel im Vorfeld der Verlassenschaftsregelung klären, wie Sie das Wohneigentum bzw. ein Wohnrecht für Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder auch für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sicherstellen. Möglicherweise ist eines Ihrer Kinder an einem Haus oder einer Wohnung interessiert. Vielleicht möchten Sie eine Immobilie einer gemeinnützigen Organisation vererben, deren Arbeit Ihnen am Herzen liegt.

Bei Schenkungen und testamentarischen Übertragungen von Grundstücken und Immobilien an gemeinnützige Organisationen entfällt sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Immobilienertragssteuer.

Ohne Testament sind individuelle Verlassenschaftsregelungen nicht möglich. Vielmehr tritt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Wunsch, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken, bleibt ohne aktive Verlassenschaftsregelungen aussichtslos.

Lassen Sie sich am besten von einem Notar oder einem Rechtsanwalt beraten. Wenn Sie eine Immobilie an eine gemeinnützige Organisation wie die Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich vererben oder verschenken möchten, wenden Sie sich gerne an uns!

KONTAKT

Sie haben Fragen oder Anregungen? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen. Gemeinsam können wir viel bewegen!

Mit einer Immobilie Zukunft für Kinder fördern

Sie möchten mit Ihrer Verlassenschaft Gutes bewirken? Sie möchten eine Immobilie an eine gemeinnützige Organisation wie die Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich vermachen oder verschenken? Sie möchten Ihr Wohneigentum in guten Händen wissen? Mit einer testamentarischen Zuwendung oder einer Schenkung zu Lebzeiten unterstützen Sie die Arbeit der Plan-Stiftung in den Programmländern dauerhaft.

Für viele engagierte Menschen ist es ein Herzenswunsch, einen gemeinnützigen Zweck über die eigene Lebenszeit hinaus zu unterstützen. Die gemeinnützige Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich ist dankbar, wenn Sie in Betracht ziehen, ihre Stiftungsarbeit und Projektförderung mit einem Vermächtnis oder mit einer Schenkung zu Lebzeiten zu unterstützen.

Unsere langjährige Erfahrung macht uns zu einem starken Partner für Ihre Wünsche. Die gemeinnützige Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich trägt Sorge, dass Ihr Zuhause über Ihre Lebenszeit hinaus Bestand hat und anderen Menschen viel Freude bereitet. Mieteinnahmen fließen in den Vermögensstock der Stiftung ein. Mit den Erträgen aus dem Grundstockvermögen fördern wir Plan-Projekte in aller Welt. Ihre testamentarische Zuwendung kommt so dauerhaft Kindern und Kinderrechten zugute.

Klären Sie Fragen zur Verlassenschaftsgestaltung oder zu einer Schenkung zu Lebzeiten vertrauensvoll mit uns. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt!

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Gestalten Sie Ihren Nachlass aktiv mit einem eigenhändigen oder notariellen Testament und bestimmen Sie Erbe und Vermächtnis.

Foto © Shehan Dinomal Obeysekara

Erbe übertragen

Übertragen Sie als Erbe Ihr Erbe auf einen Dritten wie die gemeinnützige Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich und ermöglichen Sie Chancen für Kinder.