Checkliste Nachlass regeln: In 5 Schritten zum Testament

1. Überblick verschaffen: Wie beginne ich mit der Nachlassplanung?

Ein Mann mit Bart und grauem Haar sitzt an einem Tisch und hält einen Zettel in der Hand. Neben ihm steht eine Frau mit Brille, die ihm ihr Handy hinhält. Beide schauen auf das Display des Handys.

Der erste Schritt zur geordneten Nachlassregelung ist, sich einen Überblick über den gesamten Nachlass zu verschaffen. So können Sie später den Überblick behalten und sicherstellen, dass Ihr Testament alle wichtigen Werte enthält – unabhängig davon, ob Sie ein eigenhändiges Testament oder ein öffentliches beziehungsweise notarielles Testament verfassen möchten.

Wichtige Vermögenswerte:

  • Immobilien: z. B. Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke
  • Sachwerte: z. B. Kunstwerke, Sammlungen, Fahrzeuge
  • Kapitalvermögen: z. B. Bankkonten, Wertpapiere, Investmentfonds

Eine vollständige Liste dieser Werte hilft, spätere Unklarheiten zu vermeiden – insbesondere, wenn mehrere gesetzliche oder eingesetzte Erbberechtigte bedacht werden sollen.

Unser Tipp: Checkliste digitaler Nachlass

Icon einer Checkliste.

Unser Leben findet immer mehr digital statt. Wir alle nutzen soziale Netzwerke, Online-Banking oder Cloud-Dienste und hinterlassen dadurch zahlreiche Daten – auch über unser eigenes Leben hinaus. Deshalb gehört der sogenannte digitale Nachlass heute zu einer sorgfältigen Nachlassplanung dazu.

Unsere praktische Checkliste zum digitalen Nachlass hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Sie enthält wertvolle Tipps zur Verwaltung Ihrer digitalen Daten sowie eine Mustervorlage zur systematischen Erfassung Ihrer Online-Konten.

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Checkliste Digitaler Nachlass

2. Persönliche Situation prüfen: Wie beeinflusst sie meine Nachlassplanung?

Neben dem Überblick über Ihr Vermögen sollten Sie auch Ihre familiäre und persönliche Situation betrachten. Wer soll erben? Gibt es Pflichtteilsberechtigte? Wie sieht Ihre gesetzliche Erbfolge aus, wenn Sie kein Testament errichten? 

Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre persönliche Situation nachzudenken. So schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen und können selbst entscheiden, wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht dem eigenen Wunsch entspricht. 

  • Familienstand: Ob Sie verheiratet, geschieden, verwitwet sind oder in einer Patchwork-Familie leben – Ihre familiäre Situation beeinflusst Ihre gesetzliche Erbfolge.
  • Erbfolge verstehen: Wer erbt, richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Verwandtschaftsgrad. Ohne Testament bleiben nahestehende Personen unter Umständen unberücksichtigt.

     

Unser Tipp: Erbquotenrechner

Icon von zwei Händen, die nach oben zeigen und über denen sich Herzen befinden. Es steht für Werte.

Nutzen Sie einen kostenfreien Erbquotenrechner, um Ihre gesetzliche Erbfolge zu prüfen und zu erfahren, welche Höhe der Pflichtteil beträgt.

Warum ist es sinnvoll, einen Erbquotenrechner zu nutzen: 
In vielen Fällen wird die rechtliche Lage unterschätzt. Leben Sie beispielsweise in einer engen Lebenspartnerschaft ohne Trauschein, zählt Ihr Partner oder Ihre Partnerin laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht zu den gesetzlich Erbberechtigten. Selbst wenn Sie viele Jahre gemeinsam verbracht, Erinnerungen geteilt und ein Zuhause aufgebaut haben, gilt Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte erbrechtlich ohne Testament nicht als Familie. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge, und der gesamte Nachlass kann an Verwandte gehen, zu denen kaum noch eine Verbindung besteht. 

Um das zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Nachlass gezielt durch etwa das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags festzulegen. Neben Familie und Freund:innen können Sie auch eine gemeinnützige Organisation als Erbin in Ihrem letzten Willen berücksichtigen – Auf diese Weise führen Sie Ihr Engagement über das eigene Leben hinaus fort.

3. Nachlassverteilung festlegen: Wie möchte ich meine Liebsten bedenken?

Eine Person schreibt

Nachdem Sie über Ihre Vermögenswerte und Lebenssituation Kenntnis erlangt haben, stellt sich die zentrale Frage: Wie möchte ich meinen Nachlass verteilen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einer bestimmten Person oder auch einer gemeinnützigen Organisation im Rahmen des eigenen Nachlasses etwas von bleibendem Wert zu hinterlassen.

Zu den häufigsten Gestaltungsformen zählen die Erbeinsetzung, das Vermächtnis und der Vertrag zugunsten Dritter. Diese unterscheiden sich vor allem darin, welche Rechte und Pflichten die bedachte Person hat.

Welche dieser Möglichkeiten am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt von Ihren Wünschen und Zielen bei der Nachlassregelung ab.

Erbeinsetzung

Bei der Erbeinsetzung wird eine bestimmte Person oder eine gemeinnützige Organisation als Erb:in eingesetzt. Sie übernimmt alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person und wird Eigentümer:in des gesamten Nachlasses. Dazu zählen nicht nur Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben oder Wertpapiere, sondern auch eventuelle Verbindlichkeiten, die mit dem Erbe einhergehen. 

Zum Beispiel
Beispiel

Frau Müller hat keine direkten Angehörigen und entscheidet sich, ein Testament zu verfassen, in dem sie Plan International Deutschland e. V. als Alleinerbin einsetzt. Ihr Vermögen soll genutzt werden, um Programme in Lateinamerika zu fördern. Plan International übernimmt die gesamte Nachlassabwicklung – von der Haushaltsauflösung bis zur Erfüllung des letzten Willes.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis ermöglicht es Ihnen, eine beliebige Person oder gemeinnützige Organisation mit Geld, Gegenständen oder einem bestimmten Recht zu bedenken. Die bedachte Person oder Organisation gehört nicht zur Erbengemeinschaft. Jedoch steht ihr ein Anspruch gegenüber den eingesetzten Erb:innen zu, da diese verpflichtet sind, das Vermächtnis aus dem Nachlass herauszugeben.

Zum Beispiel
Beispiel

Herr Bergmann setzt in seinem Testament seine Tochter als Alleinerbin ein. Gleichzeitig verfügt er, dass Plan International Deutschland e. V. ein Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro erhalten soll. Nach seinem Tod leitet seine Tochter diesen Betrag aus dem Nachlassvermögen an die gemeinnützige Organisation weiter – und erfüllt damit den letzten Willen ihres Vaters.

Vertrag zugunsten Dritter

Mit dieser Option können Sie beispielsweise Plan International nach Ihrem Tod Geld aus einer Lebensversicherung oder einem Sparkonto zukommen lassen. Das Geld geht direkt an die Organisation und zählt nicht zum Nachlass. So können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun – und gleichzeitig sicherstellen, dass der verbleibende Nachlass Ihren Liebsten zugutekommt.

Zum Beispiel
Beispiel

Frau Schneider möchte mit ihrem Nachlass sowohl ihre Nichte absichern als auch ein Zeichen für Bildung und Gleichberechtigung setzen. In ihrem Testament setzt sie ihre Nichte als Erbin ein. Zusätzlich bestimmt sie bei ihrer Lebensversicherung Plan International Deutschland e. V. als sogenannte „begünstigte Person“. So geht die Versicherungssumme direkt an Plan – und der übrige Nachlass an ihre Nichte.

4. Testament verfassen: Welche Optionen habe ich?

Ein klar formuliertes Testament regelt Ihren gesamten Nachlass und bewahrt somit Ihre Werte für die Zukunft. Sie können ein eigenhändiges Testament, ein öffentliches bzw. notarielles Testament oder ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Fachleute wie Erbrechtsanwält:innen oder Notar:innen unterstützen Sie professionell bei der Erstellung. Auch gemeinnützige Organisationen wie Plan International Deutschland e. V. unterstützen Sie mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Sie informieren umfassend über die Möglichkeiten der Nachlassregelung und bieten regelmäßig kostenfreie Infoveranstaltungen an, die Ihnen wertvolle Einblicke und Orientierung geben.

Icon einer Hand, die einen Stift hält und schreibt.
Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein. Es sollte außerdem Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein. Nur so ist es gültig und wird im Zweifel als aktuelles Testament anerkannt. Achten Sie darauf, Ihre Wünsche klar zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem ist es wichtig, sich vorab mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen. Bei komplizierten Vermögens- oder Familienverhältnissen lohnt es sich, frühzeitig eine rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

 

 

Icon eines Bürogebäudes.
Öffentliches oder notarielles Testament

Notar:innen stellen sicher, dass Ihr letzter Wille rechtssicher formuliert wird. Das Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister gespeichert. Auf diese Weise ist es vor Verlust oder Manipulation geschützt. Im Todesfall eröffnet das Nachlassgericht das Testament. Dort ist ebenfalls die Beantragung des Erbscheins möglich, um die Erbfolge einer verstorbenen Person festzustellen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich besonders bei komplexen Vermögen.

Gemeinschaftliches Testament

Mit einem gemeinschaftlichen Testament – beispielsweise dem sogenannten Berliner Testament – können Ehepaare oder Lebenspartner:innen gemeinsam über ihren Nachlass bestimmen. Wichtig: Um frühere Entscheidungen ändern zu können, muss die überlebende Person nach dem Tod der Partnerin oder des Partners das Erbe ausschlagen. Daher sollte ein gemeinschaftliches Testament gut überlegt und mit rechtlicher Beratung erstellt werden.

 

 

Beispiel für ein handschriftliches Testament

Anhand eines Beispieltestaments zeigen wir Ihnen, wie ein korrektes Testament aussehen kann. Es beinhaltet die Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Ergänzungen und Auflagen.

Erklärungen

  • 1. Überschrift: Machen Sie klar, dass es sich um Ihr Testament handelt. „Mein letzter Wille“ ist auch möglich.
  • 2. Angaben zur Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum.
  • 3. Widerruf: Machen Sie ein altes Testament mit einem Widerruf ungültig.
  • 4. Erben bestimmen: Bestimmen Sie Ihre Erben klar mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum. Legen Sie fest, wie das Vermögen aufgeteilt wird.
  • 5. Vermächtnis formulieren: Machen Sie genaue Angaben zum Vermächtnisnehmer und zum Vermögenswert.
  • 6. Unterschrift: Vermerken Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie mit Ihrem Namen.
  • 7. & 8 Ergänzungen: Ergänzen Sie Ihr Testament jederzeit. Unterschreiben Sie alle Änderungen und vermerken Sie Ort und Datum.
  • 9. Seitenzahlen: Nummerieren Sie mehrere Seiten und versehen Sie sie mit Ihren Initialen.

5. Testament sicher aufbewahren: Wo und wie verwahre ich mein Testament?

Damit das verfasste Testament im Todesfall gefunden und umgesetzt werden kann, ist die richtige Aufbewahrung sehr wichtig:

  • Private Aufbewahrung: Ein eigenhändiges Testament kann privat aufbewahrt oder beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Die amtliche Verwahrung ist am sichersten, da das Testament dort geschützt wird und nach dem Tod automatisch eröffnet wird.
  • Notarielle Verwahrung: Notariell beurkundete Testamente werden automatisch sicher beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.
  • Kosten: Die amtliche Verwahrung inklusive Eintrag im Zentralen Testamentsregister kostet aktuell ca. 100 Euro.

Weitere Tipps in unserem Ratgeber

Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung

Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.

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Der Ratgeber enthält:

  • Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
  • Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
  • eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
  • wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
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Begriffe Nachlassregelung einfach erklärt

In unserem Glossar finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um Ihre Nachlassregelung in Kürze erklärt. Dabei erläutern wir komplexe Themen wie Pflichtteil, Erbschein oder Testament klar und praxisnah.

Das Vermögen, das eine Person nach ihrem Tod hinterlässt. Dazu gehören Geld, Häuser, Wertgegenstände und alle anderen Besitztümer, wie Fahrzeuge, Sparkonten, Schmuck usw. Ein Testament oder ein Erbvertrag ist erforderlich, um den Nachlass rechtlich zu regeln.

Die Person, die das Vermögen einer verstorbenen Person bekommt. Entweder steht sie im Testament steht oder es greift die gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Die Verteilung des Nachlasses richtet sich nach der Ordnung und Höhe des gesetzlichen Erbteils.

Eine Vereinbarung, bei der Geld aus einer Versicherung oder einem Konto direkt an eine andere Person oder Organisation ausgezahlt wird – ohne dass es zum Nachlass gehört.

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie eine Gemeinschaft. Sie teilen das Erbe und müssen zusammen Entscheidungen treffen.

Der Pflichtteil dient dazu, bestimmten Personen einen Mindestanteil am Nachlass abzusichern. Er gilt auch dann, wenn eine Person enterbt wurde. Welche Person pflichtteilsberechtigt ist, lässt sich mithilfe eines Erbquotenrechners ermitteln.

Ein offizielles Dokument, das bestätigt, wer erbt und welche Rechte die Person hat. Es wird oft gebraucht, um auf Konten oder Immobilien zugreifen zu können. Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht.

Eine Steuer, die beim Erben von Geld oder Besitz anfallen kann. Wie viel bezahlt wird, hängt von der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Gemeinnützige Organisationen sind befreit – so kommt Ihr Nachlass komplett dem guten Zweck zugute.

Unser Kontakt für Ihre Fragen:

Sie möchten sich persönlich informieren?
Unsere Expertin von der Stiftung Hilfe mit Plan beantwortet Ihre Fragen.
Telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. 

Foto von Dagmar Löffler. Ansprechpartnerin Nachlass und Nachlassabwicklung.

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

Rechtlicher Hinweis

Diese Checkliste soll Ihnen eine erste Orientierung bei der Nachlassregelung geben, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Garantie für Aktualität und Genauigkeit übernommen werden. Für eine individuelle und rechtssichere Beratung empfehlen wir, eine Fachanwaltskanzlei, ein Notariat oder eine Steuerberatung begleitend hinzuzuziehen. 

Ihre Hilfe wirkt

Die Ausgaben von Plan International belaufen sich 2024 wie folgt: 84,29% verwenden wir für Projektausgaben. 10,82% sind Werbeaufwendungen. Die restlichen 4,89% sind Verwaltungsaufwendungen.

Ihre Hilfe kommt an

Für uns als Kinderhilfsorganisation Plan International Deutschland e.V. ist Transparenz besonders wichtig: Pat:innen, Förder:innen, Spender:innen sollen erfahren, was mit ihrer Spende geschieht. Um dies zu garantieren, hält sich Plan International an verbindliche Regularien.

Geprüfte Transparenz

Geprüfte Transparenz

Unter anderem verpflichten wir uns dazu, transparent zu arbeiten, sparsam zu wirtschaften und sachlich zu informieren. Dafür bekommen wir vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) das Spendensiegel zuerkannt.

Unsere Unterstützer:innen sprechen für uns

Wir sind ausgezeichnet

Bei der Prüfung der Kundenzufriedenheit von TÜV NORD erhält Plan International Deutschland eine Weiterempfehlungsquote von 95%.

Zudem ist Plan International Deutschland mit dem eKomi Siegel ausgezeichnet mit einer Bewertung von 4,9 von 5 Sternen.