Testamentsspende – Mit dem Nachlass Gutes bewirken

Im Überblick

So funktioniert gemeinnütziges Vererben

Wenn Sie überlegen, mit Ihrem Nachlass auch einen guten Zweck zu unterstützen, hilft ein klarer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten. Hier erfahren Sie, was eine Testamentsspende bedeutet, wie gemeinnütziges Vererben aussehen kann und worauf es ankommt, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation im Testament berücksichtigen möchten.

Diese Themen finden Sie auf dieser Seite:

Wenn Sie Fragen zu Testament, Nachlass und gemeinnützigem Vererben haben, ist unsere Expertin gern für Sie da.

Foto von Dagmar Löffler.

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
& Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

Erklärvideo

Was genau ist eine Testamentsspende?

Von einer Testamentsspende oder auch gemeinnützigem Vererben spricht man, wenn Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen. Das kann zum Beispiel ein Vermächtnis oder auch eine Erbeinsetzung sein.

Für viele Menschen ist das eine Möglichkeit, neben Familie und nahestehenden Menschen auch einen guten Zweck im Testament zu bedenken. Welche Form passend ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab.

Im folgenden Video erfahren Sie einfach erklärt, was eine Testamentsspende bedeutet und welche Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens es gibt.

Wirkung Ihres Nachlasses

Wie kann Ihr Nachlass Kindern weltweit zugutekommen?

Zwei Mädchen gießen Pflanzen.

Wenn Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International unterstützen möchten, können Sie dafür entweder Plan International Deutschland e.V. oder die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament berücksichtigen.

Beide Wege verfolgen dasselbe Ziel: Kinder weltweit zu stärken und ihre Rechte zu schützen. Der Unterschied liegt vor allem darin, wie die Mittel eingesetzt werden. Während Nachlassmittel über den Verein direkt in die gemeinnützige Arbeit fließen, kann Vermögen über die Stiftung langfristig angelegt werden und so über viele Jahre hinweg wirken.

Welche Form besser zu Ihren Vorstellungen passt, ist eine persönliche Entscheidung. Unsere erfahrenen Ansprechpartner:innen begleiten Menschen seit vielen Jahren bei Fragen rund um Testament, Nachlass und gemeinnütziges Vererben. Auf Wunsch vermitteln wir auch den Kontakt zu unabhängigen Rechtsanwält:innen.

Sowohl der Verein als auch die Stiftung sind als gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Nachlassmittel können vollständig für den vorgesehenen gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden.

Für Fragen rund um die Themen Testament und Nachlass ist Dagmar Löffler gern für Sie da. Als erfahrene Ansprechpartnerin und Testamentsvollstreckerin der Stiftung Hilfe mit Plan begleitet sie Menschen vertraulich und verständlich bei der Nachlassgestaltung.

Was konkret kann Ihr Nachlass bewirken?

Ein Nachlass kann auf unterschiedliche Weise wirken. Er kann Kindern Zugang zu Bildung eröffnen, Mädchen in ihren Rechten stärken und dazu beitragen, dass Kinder gesund und sicher aufwachsen. So wird aus einer Testamentsspende eine Unterstützung, die Zukunft ermöglicht und über das eigene Leben hinaus weiterwirkt.

Zukunft fair machen

Bildung

Ihr Nachlass kann Kindern Zugang zu Bildung eröffnen und neue Zukunftschancen schaffen.

Chancengleichheit

Ihr Nachlass kann Mädchen stärken und zu mehr Gleichberechtigung beitragen.

Gesundheit & Schutz

Ihr Nachlass kann helfen, die Lebensbedingungen für Kinder nachhaltig zu verbessern.

Möglichkeiten des gemeinnützigen Vererbens

Wie können Sie Plan International im Testament berücksichtigen?

Eine gemeinnützige Organisation kann im Testament auf unterschiedliche Weise berücksichtigt werden – zum Beispiel als Erbin oder durch ein Vermächtnis. Welche Form passend ist, hängt davon ab, wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten und welche Menschen oder Anliegen Sie bedenken wollen.

Viele Menschen möchten zunächst ihre Familie absichern und zusätzlich einen Teil ihres Nachlasses für einen guten Zweck vorsehen. Genau dafür gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Auch kleinere Vermächtnisse können dabei viel bewirken. Wichtig zu wissen: Solange Sie leben, können Sie Ihr Testament jederzeit ändern.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Formen im Überblick.

Organisation als Erbin einsetzen

Sie bestimmen eine oder mehrere Personen oder gemeinnützige Organisationen als Erb:innen. Die benannten Personen oder Organisationen treten Ihre Rechtsnachfolge an und übernehmen alles, was dazu gehört – Vermögen ebenso wie die Verantwortung, Ihren letzten Willen umzusetzen.

Zum Beispiel
Beispiel

Frau Müller hat keine direkten Angehörigen und entscheidet sich, ein Testament zu verfassen, in dem sie die Stiftung Hilfe mit Plan als Alleinerbin einsetzt. Ihr Vermögen soll genutzt werden, um Programme in Lateinamerika zu fördern. Die Stiftung Hilfe mit Plan übernimmt die gesamte Nachlassabwicklung – von der Haushaltsauflösung bis zur Erfüllung des letzten Willes. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ein gemeinnütziges Vermächtnis festlegen

Mit einem Vermächtnis können Sie einzelnen Personen oder Organisationen bestimmte Werte hinterlassen – zum Beispiel einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie.

Zum Beispiel
Beispiel

Herr Bergmann setzt in seinem Testament seine Tochter als Alleinerbin ein. Gleichzeitig verfügt er, dass Plan International Deutschland e. V. ein Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro erhalten soll. Nach seinem Tod leitet seine Tochter diesen Betrag aus dem Nachlassvermögen an die gemeinnützige Organisation weiter – und erfüllt damit den letzten Willen ihres Vaters.

Beides miteinander kombinieren

Viele Testamente kombinieren beides: Angehörige werden als Erb:innen eingesetzt, während einzelne Vermögenswerte als Vermächtnis an andere Personen oder Organisationen gehen.

So lässt sich der Nachlass individuell aufteilen – passend zu Ihrer persönlichen Situation.

Zum Beispiel
Beispiel

Frau Schneider möchte mit ihrem Nachlass sowohl ihre Nichte absichern als auch ein Zeichen für Bildung und Gleichberechtigung setzen. In ihrem Testament setzt sie ihre Nichte als Erbin ein. Zusätzlich bestimmt sie bei ihrer Lebensversicherung Plan International Deutschland e. V. als sogenannte „begünstigte Person“. So geht die Versicherungssumme direkt an Plan – und der übrige Nachlass an ihre Nichte.

Erfahrungen von Unterstützer:innen

Warum Menschen sich für eine Testamentsspende entscheiden

Für Marita und André Warner gehört soziales Engagement seit vielen Jahren zum Familienleben. Der Wunsch, Verantwortung zu übernehmen und etwas weiterzugeben, verbindet heute mehrere Generationen. Im Videoporträt erzählen sie, warum sie ihr Engagement über das eigene Leben hinaus fortführen möchten – und wie ihr Nachlass Kindern langfristig neue Chancen eröffnen kann.

Wie es weitergehen kann

Mehr zur Gestaltung Ihres Testaments

Wenn Sie Ihr Testament konkret planen möchten, finden Sie hier hilfreiche Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und den wichtigsten Schritten. Bei persönlichen Fragen können Sie sich jederzeit gern an unsere Ansprechpartnerin für Nachlässe wenden.

Persönliches Gespräch

Unsere Ansprechpartnerin für Nachlässe nimmt sich gern Zeit für Ihre Fragen: persönlich, telefonisch unter 040/607 716 - 170 oder per E-Mail.

Unsere Ansprechpartnerin für Nachlässe sitzt an einem Tisch im Büro von Plan International und ist im Gespräch mit einer Unterstützerin.
Infoveranstaltungen

In unseren kostenlosen Veranstaltungen erfahren Sie mehr über Erbrecht, Testament und Nachlassplanung – online oder vor Ort, mit Raum für Ihre Fragen.

Testament schreiben

Auf unserer Seite „Testament schreiben“ finden Sie verständliche Informationen zu Form, Inhalt und rechtlichen Grundlagen eines Testaments.

Eine Person sitzt beim Testament schreiben für eine Testamentsspende an Plan International an einem Tisch. Sie schreibt auf ein leeres Blatt Papier.
Nächste Schritte

Bestellen Sie Ihren kostenfreien Testamentsratgeber

Wenn Sie Ihre Wünsche festhalten möchten, kann eine strukturierte Vorbereitung helfen. In unserem Testamentsratgeber finden Sie Beispielformulierungen, Checklisten und eine Übersicht über wichtige Unterlagen.

Der Ratgeber enthält:

  • verständliche Informationen zu Testament und gesetzlicher Erbfolge 
  • praktische Hinweise und Musterformulierungen für die eigene Vorsorge
  • Einblicke in die Möglichkeit einer gemeinnützigen Testamentsspende
  • eine Checkliste für Ihre persönliche Nachlassplanung
  • alles juristisch geprüft von erfahrenen Fachanwältinnen für Erbrecht

Bestellformular

Vertrauen, Transparenz und persönliche Begleitung – für eine sehr persönliche Entscheidung

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist für viele Menschen ein sensibler Schritt. Wenn Sie Plan International in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, begleiten wir Sie auf Wunsch dabei. Transparenz, persönliche Ansprechpartner:innen und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem, was Sie uns anvertrauen, sind für uns selbstverständlich. Unsere langjährige Erfahrung sowie Auszeichnungen und Gütesiegel stehen für geprüfte Standards und einen verlässlichen Umgang mit Spenden und testamentarischen Zuwendungen.

DZI Logo

DZI-Spendensiegel – geprüft für Transparenz und satzungsgemäße Mittelverwendung

Siegel Nachlassportal Transparent und rechtssicher

Als Mitglied des Nachlass-Portals agieren wir transparent und rechtssicher

Tüv-Siegel

TÜV-geprüfte Prozesse – für Sicherheit und professionelle Begleitung

Ethik-Signet des Deutschen Fundraisingverbands – für verantwortungsvolles und ethisches Handeln

Häufige Fragen zum Thema Testamentspende

Von einer Testamentsspende spricht man, wenn Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen. Das kann zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag, ein Vermögenswert oder ein Teil Ihres Nachlasses sein.

Ja, das ist oft gut möglich. Viele Menschen entscheiden sich dafür, zunächst ihre Angehörigen abzusichern und zusätzlich einen Teil ihres Nachlasses für einen guten Zweck vorzusehen – zum Beispiel über ein Vermächtnis.

Wer als Erbin oder Erbe eingesetzt wird, tritt die Rechtsnachfolge an und übernimmt damit auch die mit dem Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten. Mit einem Vermächtnis können Sie dagegen gezielt einen Geldbetrag, einen Gegenstand oder einen Vermögenswert an eine Person oder Organisation weitergeben, ohne sie als Erb:in einzusetzen.

Aus verschiedenen Gründen ist es nicht möglich, Ihr Patenkind direkt mit einer Erbschaft zu bedenken. Zum einen muss die testamentarische Regelung mit dem Heimrecht der Person, an die das Erbe geht, übereinstimmen. Fast noch wichtiger ist jedoch, dass mit Ihrem Patenschaftsbeitrag die gesamte Gemeinde Ihres Patenkindes unterstützt wird. Würde Ihr vererbtes Vermögen nun einem einzelnen Patenkind zugutekommen, würde dies das soziale Gefüge in der Gemeinde empfindlich stören. Zum Schutz des Kindes ermöglichen wir diese Art der Förderung deshalb nicht. Sie können jedoch verfügen, dass mit Ihrem Erbe bestimmte Projekte oder eine Region gefördert wird. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Sie können Plan International oder die Stiftung Hilfe mit Plan zum Beispiel durch ein Vermächtnis oder als Erb:in in Ihrem Testament berücksichtigen. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab.

Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan berücksichtigen, kann Ihr Vermögen langfristig wirken. Als gemeinnützige Stiftung ist sie zudem von der Erbschaftsteuer befreit, sodass Nachlassmittel vollständig dem vorgesehenen Zweck zugutekommen können.

Ja. Solange Sie leben und testierfähig sind, können Sie Ihr Testament grundsätzlich jederzeit ändern oder neu verfassen. Das gilt auch für die Berücksichtigung einer gemeinnützigen Organisation.

Wenn Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen, müssen Sie uns darüber nicht informieren. Viele Menschen tun dies trotzdem, weil sich dadurch Fragen frühzeitig klären und persönliche Wünsche besser besprechen lassen. Für Menschen, die uns als Erb:in einsetzen, gibt es außerdem den Erbpass als zusätzliches Angebot.

Ja, eine Testamentsspende an eine gemeinnützige Organisation ist von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der volle Betrag Ihrer Spende für den guten Zweck verwendet werden kann.