Wenn ein letzter Wille weiterwirkt
Wer eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenkt, verbindet damit oft den sehr persönlichen Wunsch, dass das, was im Leben wichtig war, auch über den eigenen Tod hinaus Gutes bewirken kann. Damit dieser Wunsch Wirklichkeit wird, braucht es Menschen, die einen Nachlass mit Sorgfalt, Respekt und Verlässlichkeit begleiten.
So war es auch bei einem Ehepaar mit enger Verbindung zu Finnland, das die Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin eingesetzt hatte. Über viele Jahre hinweg verbrachten die beiden ihre Sommer in einem kleinen Ferienhaus auf einer abgelegenen Insel im Osten Finnlands. Mehr als 30 Jahre lang kehrten sie dorthin zurück – an einen Ort voller Erinnerungen, Ruhe und Vertrautheit.
Als der Ehemann während eines Aufenthalts in Finnland verstarb, stand seine Frau plötzlich vor einer Situation, die sie allein kaum bewältigen konnte. Neben der Trauer waren viele Fragen zu klären – aus der Entfernung, in einem anderen Land und unter besonderen organisatorischen Vorgaben. Auch die Überführung der Urne nach Deutschland war an konkrete Voraussetzungen gebunden und ließ sich nicht ohne Weiteres veranlassen.
Im Testament war unsere externe Expertin für Nachlassabwicklung, Annette Thewes, als Testamentsvollstreckerin benannt. Nach der Testamentseröffnung übernahm sie gemeinsam mit Dagmar Löffler aus der Nachlassbetreuung der Stiftung Hilfe mit Plan die weiteren Schritte.
Aus einem Nachlass kann eine gute Sache werden, die weiterwirkt.
Eine Reise mit besonderer Bedeutung
Zu Beginn dieses Sommers reisten beide nach Finnland, um die Überführung der Urne nach Deutschland zu ermöglichen und die Beisetzung vorzubereiten. Vor Ort holten sie die Urne persönlich ab und kümmerten sich gemeinsam mit einem langjährigen Nachbarn des Ehepaars um den weiteren Nachlass.
Dazu gehören auch das Ferienhaus auf der abgelegenen Insel und der Camper, mit dem das Paar viele Sommer nach Finnland gereist war – beides soll nun im Sinne des letzten Willens sorgfältig geregelt werden.
Diese Reise war weit mehr als eine organisatorische Aufgabe. Sie zeigt, was gemeinnütziges Vererben in der Praxis bedeuten kann: einen letzten Willen nicht nur zu respektieren, sondern ihn mit Menschlichkeit und großer Sorgfalt umzusetzen. So kann aus einem Nachlass eine gute Sache werden, die weiterwirkt.