Testament und Nachlass
Sich selbstbestimmt der eigenen Nachlassplanung zu widmen, gibt Sicherheit. Zudem ist es ein guter Anlass, auf besondere Lebensmomente und erreichte Ziele zu blicken. Die eigenen Wertvorstellungen geben dabei Halt und Zuversicht. Umso mehr, wenn wir diese mit anderen teilen können. Ein Testament zu verfassen, bietet hierzu vielfältige Chancen. Einen Teil des Nachlasses für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, hinterlässt dauerhafte Spuren und schenkt Kindern weltweit Zukunftsperspektiven. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr dazu.
Gestalten Sie heute schon die Welt von morgen.
Den eigenen Nachlass selbstbestimmt zu gestalten, gibt Ihnen die beruhigende Gewissheit, Ihre Angehörigen und Liebsten abgesichert zu wissen und Ihr Erbe in Ihrem Sinne weiterzugeben. Vielleicht bewegt Sie darüber hinaus der Wunsch, auch Ihre ideellen Werte zu bewahren. Durch das Verfassen eines Testaments können Sie z.B. die gemeinnützige Arbeit von Plan International Deutschland über das eigene Leben hinaus unterstützen und nachhaltig dazu beitragen, die Lebenssituationen von Kindern, deren Familien und Gemeinden weltweit maßgeblich zu verbessern. Wir wissen dieses Engagement zu würdigen.
Das eigene Testament zu schreiben ist zum einen ein sehr persönlicher Moment und zum anderen von rechtlichen Anforderungen begleitet. Unsere Expertinnen der Stiftung Hilfe mit Plan stehen Ihnen auf Wunsch gern mit Rat und Tat zur Seite. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung bei der Nachlassabwicklung beantworten sie Ihnen Fragen zur Testaments- und Nachlassgestaltung – vertrauensvoll, professionell und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, Plan International Deutschland in Ihrem Testament zu bedenken oder sind dazu bereits entschlossen? Für viele engagierte Menschen ist eine Testamentsspende der richtige Weg, um über das eigene Leben hinaus zu wirken und Bleibendes zu schaffen. Gern erklären wir die relevanten Begriffe des Erbrechts sowie der Testament- und Nachlassgestaltung. Zudem bieten wir Informationen über die verschiedenen Wege, auf denen Sie gemeinnützig vererben können. Ihre Entscheidung wird nicht nur das Leben von Kindern positiv beeinflussen, sondern auch Ihre eigenen Werte und Überzeugungen weitertragen.
Unsere Angebote für Sie
Gemeinnützig zu vererben, bietet eine wunderbare Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Positives zu bewirken. Doch wie funktioniert das eigentlich? Was sind die rechtlichen Aspekte? Und wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt? Damit Sie sich zu den Möglichkeiten der Testaments- und Nachlassgestaltung unverbindlich informieren können, haben wir Ihnen verschiedene Angebote zusammengestellt.
Sie möchten sich direkt persönlich informieren?
Unsere Expertin von der Stiftung Hilfe mit Plan beantwortet Ihre Fragen.
Telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.
Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
Telefon: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de
Gute Gründe für ein Testament.
Mit dem Verfassen eines Testamentes stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt ist. Viele gute Gründe sprechen dafür:
Selbstbestimmung und Sicherheit.
Mit einem Testament können Sie als Erblasser:in Ihre Wünsche festhalten und bestimmen, wie und an wen Ihr Nachlass verteilt werden soll. Über die gesetzliche Erbfolge hinaus können Sie somit auch Freunde oder eine gemeinnützige Organisation bedenken. Ihr Wille zählt.
Werte erhalten und weitergeben.
Engagement ein Leben lang – und darüber hinaus. Ihr Herz schlägt für die Rechte von Kindern und Sie unterstützen aus Überzeugung die Arbeit von Plan International? Ein gemeinnütziges Erbe oder Vermächtnis entfaltet seine Wirkung nachhaltig über mehrere Generationen hinaus.
Klarheit schaffen.
Mit einem Testament sorgen Sie nicht nur für Ihre Liebsten vor, sondern erleichtern ihnen auch eine schwierige Zeit. Transparente Regelungen ermöglichen es Ihren Angehörigen, sich in Momenten der Trauer auf das Wesentliche zu konzentrieren und positive Erinnerungen zu bewahren.
Gutes weitergeben – Zukunft fair machen.
„Seit unserer ersten Patenschaft bei Plan International war meinem Mann und mir klar, dass wir die Kinderrechtsorganisation in unserem Testament berücksichtigen wollen. Es ist schön zu wissen, dass auch nach unserem Tod in unserem Sinne Gutes getan wird. Wir sind beide überzeugt von der Arbeit und dem Ansatz von Plan International Deutschland und werden von der Stiftung Hilfe mit Plan bestens betreut. Das ist ein gutes Gefühl.“
− Ingeborg Lohse
„Ich hatte viel Glück in meinem Leben und bin für die mir gebotenen Chancen sehr dankbar. Meine Eltern haben sich dafür stark gemacht, dass ich einen Bildungsweg verfolgen konnte, der mir Unabhängigkeit und Selbstbestimmung ermöglichte. Dieses Geschenk möchte ich gern weitergeben. Ein Vermächtnis in mein Testament aufzunehmen, sehe ich als konsequente und vor allem nachhaltige Weiterführung meines Engagements.“
− Claudia Jahnke
Unsere Partnerinnen
Antworten auf häufige Fragen zur Testamentsgestaltung
Gemeinnütziges Vererben bedeutet, in seinem Testament einen Teil seines Vermögens oder das gesamte Erbe für wohltätige Zwecke oder für eine bestimmte gemeinnützige Organisation zu hinterlassen.
Sie möchten einen Teil Ihres Nachlasses spenden? Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartner für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet gleich mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit, die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil, die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.
Aus verschiedenen Gründen ist es nicht möglich, Ihr Patenkind direkt mit einer Erbschaft zu bedenken. Zum einen muss die testamentarische Regelung mit dem Heimrecht der Person, an die das Erbe geht, übereinstimmen. Es müsste individuell geprüft werden, welches Recht in dem jeweiligen Heimatland gilt. Da dies sehr aufwendig ist, können wir das nicht leisten.
Fast noch wichtiger ist jedoch, dass mit Ihrem Patenschaftsbeitrag die gesamte Gemeinde Ihres Patenkindes unterstützt wird. Würde Ihr vererbtes Vermögen nun einem einzelnen Patenkind zugutekommen, würde dies das soziale Gefüge in der Gemeinde empfindlich stören. Zum Schutz des Kindes ermöglichen wir diese Art der Förderung deshalb nicht. Sie können jedoch verfügen, dass mit Ihrem Erbe bestimmte Projekte oder eine Region gefördert wird. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Bei der Erbeinsetzung tritt eine Person oder eine Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan als Rechtsnachfolge unmittelbar in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Sie wird damit Eigentümerin Ihres gesamten Nachlassvermögens. Wird die Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin eingesetzt, kümmert sie sich um die pietätvolle Abwicklung Ihres Nachlasses und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Bei einem Vermächtnis vermachen Sie hingegen nur einen konkreten Vermögensgegenstand – zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer Ihr Vermögen erben wird, falls Sie kein eigenes Testament hinterlassen. In solchen Fällen erben Ihre nächsten Verwandten gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Dies umfasst typischerweise Ehepartner:innen, Kinder oder Eltern, die automatisch einen Anspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses haben. Personen oder auch gemeinnützige Organisationen, die Sie in einem privaten Testament bedenken, können ebenfalls in das Erbe einbezogen werden, insbesondere wenn es um spezifische Gegenstände innerhalb Ihres Nachlasses geht. Dadurch können Sie festlegen, wer welchen bestimmten Gegenstand aus Ihrem Besitz erhalten soll, unabhängig von der gesetzlichen Erbteilung.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Soll Ihr gesamtes Vermögen an Ihre gesetzlichen Erb:innen − in der Regel Ihre eigenen Kinder oder andere Angehörige − gehen, benötigen Sie meist kein Testament. Wünschen Sie sich jedoch, dass Ihr Erbe für bestimmte Zwecke verwendet wird, zu gleichen Teilen an Verwandte und befreundete Personen geht oder eine gemeinnützige Organisation bedacht wird, dann sollten Sie ein Testament aufsetzen. Zwar gelten auch hier Regeln zum Beispiel zu Pflichtteilen. Sie können jedoch individueller bestimmen, wie Ihr Nachlass aufgeteilt wird.
Viele Paare entscheiden sich übrigens für ein Berliner Testament, bei dem sie sich zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst wenn beide verstorben sind, fällt das Erbe an Dritte – so wie es zuvor im gemeinschaftlichen Testament festgelegt wurde.
Plan International Deutschland e. V. und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützige Organisationen und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden oder vererben, in voller Höhe den Kindern zugute.