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In Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll das verbessert werden. © Mahmud / Map /Plan International
In Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll das verbessert werden. © Mahmud / Map /Plan International
22.05.2019 - von Plan Redaktion

Kinderrechte ins Grundgesetz

Plan International Deutschland fordert in einem Bündnis mit über 50 Verbänden und Organisationen, Kinderrechte auch im deutschen Grundgesetz zu verankern.

Am 23. Mai wird das deutsche Grundgesetz 70 Jahre alt. Mit rund 200 Artikeln bildet es als Verfassung das Fundament der deutschen Demokratie. Nicht darin verankert sind allerdings die Kinderrechte. Ein Umstand, den es zu ändern gilt, fordert die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“, ein Zusammenschluss aus mehr als 50 Verbänden und Organisationen in Deutschland - darunter auch Plan International Deutschland.

Das Argument: Kinder haben besondere (Schutz-)Bedürfnisse und brauchen deshalb über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte - ein Prinzip, das mit der UN-Kinderrechtskonvention auf internationaler Ebene bereits seit 30 Jahren gilt und sich nun auch im deutschen Grundgesetz wiederfinden muss. Kinder sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

Das sei in Deutschland bislang nämlich nicht ausreichend der Fall, stellten Gutachter fest, die im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr ein Rechtsgutachten anfertigten. Darin kamen sie zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei und ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung bestehe. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würden eindeutige Formulierungen einhergehen, die zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. So könnten Gerichte, Verwaltung und Gesetzgeber zukünftig die besonderen Bedürfnisse von Kindern besser berücksichtigen.

Die Chance für eine entsprechende Gesetzesänderung steht tatsächlich gut. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, in dieser Legislaturperiode die Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Eine Bund-Länder Arbeitsgruppe arbeitet derzeit bis Ende 2019 an einem Formulierungsvorschlag, durch den Kinder und ihre Rechte gestärkt werden. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

Um ihr Anliegen zu stärken, rufen die Mitglieder der „Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz“ dazu auf, am 22. Mai ihre Forderung in den sozialen Medien zu unterstützen: Der Satz „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…“ soll vervollständigt und mit #KinderrechteinsGrundgesetz und/oder #kigg19 auf Twitter, Facebook oder Instagram gepostet werden.