
Erbe spenden und Kindern Zukunft schenken
Sie möchten Ihr Erbe für einen gemeinnützigen Zweck spenden? Wir beraten Sie, wie Sie mit einem Testament das Leben von Kindern weltweit verbessern können.
Sie suchen nach Wegen, sich über Ihre Patenschaft hinaus für Kinder und ihre Rechte weltweit zu engagieren? Sie wünschen sich, dass Ihr gemeinnütziges Engagement Ihr eigenes Leben überdauert? Dann ist vielleicht eine Testamentsspende der richtige Weg für Sie.
Wenn Sie darüber nachdenken, die Arbeit von Plan International mit einem Erbe oder Vermächtnis zu bedenken, ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan der richtige Ansprechpartner für Sie. Seit mehr als 15 Jahren beraten die Expertinnen unserer Stiftung engagierte Menschen, die die Arbeit von Plan International durch ein Erbe, eine eigene Stiftung oder durch eine größere Spende unterstützen möchten. Im Bereich Erbe und Nachlass für die gute Sache bieten sie umfangreiche Services: von der professionellen Nachlassberatung und der Unterstützung bei der Testamentsgestaltung zu Lebzeiten hin zur respektvollen Abwicklung des Nachlasses nach dem Tod. Dabei wird der letzte Wille und das Andenken unserer Unterstützer:innen stets in Ehren gehalten − und entfaltet eine besonders nachhaltige Wirkung für Kinder in unseren Programmländern.
Wir beraten Sie gern!
Gemeinsam mit Ihnen finden wir einen Weg für Ihr individuelles Engagement. Ihre Wünsche stehen dabei stets im Mittelpunkt. Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Stiftung Hilfe mit Plan
Telefon: 040 / 607 716 – 260
E-Mail: info(at)stiftung-hilfe-mit-plan.de

„Seit unserer ersten Patenschaft bei Plan International war meinem Mann und mir klar, dass wir die Kinderrechtsorganisation in unserem Testament berücksichtigen wollen. Es ist schön zu wissen, dass auch nach unserem Tod in unserem Sinne Gutes getan wird. Wir sind beide überzeugt von der Arbeit und dem Ansatz von Plan International und werden von der Stiftung Hilfe mit Plan bestens betreut. Das ist ein gutes Gefühl.“
− Ingeborg Lohse
So unterstützen wir Sie
In drei Schritten zum Testament für den guten Zweck1. Nachlass regeln

Damit Ihr Erbe genau nach Ihren Vorstellungen eingesetzt werden kann, sollten Sie bereits zu Lebzeiten Ihren Nachlass regeln. Was möchten Sie mit Ihrem Vermögen über den Tod hinaus bewirken? In welcher Form möchten Sie eine Zuwendung tätigen? Gemeinsam besprechen wir, was Sie beachten sollten und wie Sie Kinder über das eigene Leben hinaus unterstützen können. Ihre Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt!
2. Testament schreiben

Wir unterstützen Sie bei der Testamentsgestaltung und Sie formulieren Ihren letzten Willen nach Ihren Vorstellungen. Hilfreiche Tipps zum Thema „Testament schreiben“ finden Sie unter anderem hier und in unserer Broschüre „Engagement in Ihrem Sinne“. Durch Berichte, Vorträge und Filme erfahren Sie schon zu Lebzeiten, was eine Testamentsspende für Kinder und Kinderrechte zum Positiven bewegen kann.
3. Testamentseröffnung

Nach Ihrem Tod wird Ihr Testament eröffnet. Die von Ihnen verfügte Testamentsspende wird Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt. Haben Sie die Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin eingesetzt, sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass pietätvoll abgewickelt wird und in vollem Umfang Kindern weltweit zugutekommt – ganz in Ihrem Sinne.
So wirkt ein Testament
Schon zu Lebzeiten setzte sich Gertrud Gade aktiv für gemeinnützige Zwecke und insbesondere Kinder und Jugendliche ein. Ihr Engagement wollte sie über ihr Leben hinaus fortführen und legte in ihrem Testament fest, dass ein Teil ihres Nachlasses an die Stiftung Hilfe mit Plan gehen soll. Mit ihrem Erbe entstand in den letzten Jahren unter anderem eine Schule in Simbabwe. Sie wird zahlreichen Mädchen und Jungen eine Perspektive für die Zukunft geben und lange wirken – wie Gertrud Gade es sich gewünscht hat.
Hier können Sie sich informieren
Antworten auf häufige Fragen
Aus verschiedenen Gründen ist es nicht möglich, Ihr Patenkind direkt mit einer Erbschaft zu bedenken. Zum einen muss die testamentarische Regelung mit dem Heimrecht der Person, an die das Erbe geht, übereinstimmen. Es müsste individuell geprüft werden, welches Recht in dem jeweiligen Heimatland gilt. Da dies sehr aufwendig ist, können wir das nicht leisten.
Fast noch wichtiger ist jedoch, dass mit Ihrem Patenschaftsbeitrag die gesamte Gemeinde Ihres Patenkindes unterstützt wird. Würde Ihr vererbtes Vermögen nun einem einzelnen Patenkind zugutekommen, würde dies das soziale Gefüge in der Gemeinde empfindlich stören. Zum Schutz des Kindes ermöglichen wir diese Art der Förderung deshalb nicht. Sie können jedoch verfügen, dass mit Ihrem Erbe bestimmte Projekte oder eine Region gefördert wird. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, so auch Plan International Deutschland e.V. und die Stiftung Hilfe mit Plan. Beim gemeinnützigen Vererben fließt Ihr Vermögen also in voller Höhe einem gemeinnützigen Zweck zu, wie unserer Arbeit für Kinder weltweit.
Als rechtsfähige Stiftung hat die Stiftung Hilfe mit Plan die Möglichkeit, die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Eingetragene Vereine wie Plan International Deutschland e.V. sind dazu verpflichtet, Spenden aus einer Erbschaft zeitnah auszugeben. Stiftungen hingegen haben den Vorteil, die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder sie dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Erbe, die Arbeit von Plan International besonders langfristig und effizient zu fördern. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Soll Ihr gesamtes Vermögen an Ihre gesetzlichen Erben − in der Regel Ihre eigenen Kinder oder andere Angehörige − gehen, benötigen Sie meist kein Testament. Wünschen Sie sich jedoch, dass Ihr Erbe für bestimmte Zwecke verwendet wird, zu gleichen Teilen an Verwandte und befreundete Personen geht oder eine gemeinnützige Organisation bedacht wird, dann sollten Sie ein Testament aufsetzen. Zwar gelten auch hier Regeln zum Beispiel zu Pflichtteilen. Sie können jedoch individueller bestimmen, wie Ihr Nachlass aufgeteilt wird.
Viele Paare entscheiden sich übrigens für ein Berliner Testament, bei dem sie sich zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst wenn beide verstorben sind, fällt das Erbe an Dritte – so wie es zuvor im gemeinschaftlichen Testament festgelegt wurde.
Bei der Erbeinsetzung tritt eine Person oder eine Organisation wie die Stiftung Hilfe mit Plan als Rechtsnachfolge unmittelbar in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Sie wird damit Eigentümerin Ihres gesamten Nachlassvermögens. Wird die Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin eingesetzt, kümmert sie sich um die pietätvolle Abwicklung Ihres Nachlasses und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Bei einem Vermächtnis vermachen Sie hingegen nur einen bestimmten Vermögensgegenstand – zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Testament schreiben“ der Stiftung Hilfe mit Plan.